Tag 12

Liebe Freund*innen,

liebe Mitstreiter*innen,

wir möchten Euch auf diesem Weg über den Verlauf der letzten Prozesswoche informieren, zuvor einige Hinweise:

1. Wir haben bis heute mit unserer Mail gewartet, da sich nun bewahrheitet hat, worauf wir gewartet haben und explizit hinweisen wollen: Es wird angekündigt, dass am kommenden Verhandlungstag (01.07.2015) der Angeklagte die bereits in Aussicht gestellte ergänzende Einlassung vornehmen wird. Eine Mitteilung, die für uns noch größere Relevanz hat, ist jedoch jene: Irene Weiß, die am 07.05.2015 nicht aussagen konnte, wird nun als Zeugin der Nebenklage am 01.07.2015 vernommen. Die Beweisaufnahme in diesem wichtigen Verfahren wird mit der Aussage, mit der Stimme einer Überlebenden enden. Ein wichtiger Verhandlungstag, den wir allen Interessierten ans Herz legen:

www.landgericht-lueneburg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13828&article_id=134742&_psmand=56

2. Ihr werdet dies am Ende der Beschreibung des 12. Prozesstages erneut lesen, aber die absehbare Tendenz hat für uns solche Relevanz, dass wir gleich vorab darauf verweisen wollen: Die Beweisaufnahme geht dem Ende zu, der Richter hat am Mittwoch die Prozessbeteiligten darauf hingewiesen, sich auf die Schlussplädoyers vorzubereiten. Sollte nicht noch etwas komplett Unvorhersehbares geschehen oder der Angeklagte erneut für einzelne Verhandlungstage ausfallen, gehen wir davon aus, dass im Juli das Urteil gesprochen wird. Dies zur Info für alle, die noch einmal an dem Prozess teilnehmen wollen sowie für alle, die sich unterstützend einbringen wollen. Sobald sich das Datum der Urteilsverkündung konkretisiert, werden wir verstärkt darauf hin mobilisieren und auch im Vorfeld noch ein Treffen zur Vorbereitung bekannt geben. Es wird sich alles vom Auftakttag wiederholen (Internationales Medienaufkommen, Nebenkläger*innen, Angehörige, Platzhalteraktion, ggf. Nazis,…), nur hat die Urteilsverkündung natürlich nochmal eine größere Relevanz. Wir halten Euch auf dem Laufenden, aber richtet Euch schon mal auf eine Urteilsverkündung im Juli ein.

3. Die in unserer letzten Mail beworbene Broschüre der VVN / BdA Lüneburg zu Kontinuitäten im Personal des justiziellen Sektors von der NS Zeit zur BRD wird nun ausführlicher auf einer Veranstaltung in Lüneburg am 25.06.2015 thematisiert:

www.antifa-lg-ue.org/wp-content/uploads/sites/15/Einladung-zur-Veranstaltung.pdf?fdf07b

4. Ebenso ein Verweis auf unsere vorangegangene Mail, in der wir über nicht stattfindende Verfahren gegen NS-Täter berichteten, da sie verstorben sind (Vladimir Katriuk) oder für nicht verhandlungsfähig erklärt wurden (Gerhard Sommer). Diese Liste ist nun zu erweitern durch eine weitere Person, der durch eine konsequente jahrelange Verschleppung der deutschen Justiz, gegen NS Täter zu ermitteln, nicht mehr vor Gericht gestellt wird, da er ebenso wie Sommer als nicht verhandlungsfähig eingestuft wird: Hubert Z. war SS-Sanitäter in Auschwitz, der Prozess gegen ihn findet nicht nur nicht statt, er erhält ebenso eine „Entschädigung“ für seine Untersuchungshaft:

www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Anwalt-Kein-Prozess-gegen-Ex-SS-Sanitaeter,nsverbrechen258.html

www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/prozess-gegen-hubert-z-faellt-aus-1915630906.html

4. Da der nächste Verhandlungstag erst am 01.07.2015 weitergeht, wollen wir die Zeit nutzen, auf Artikel hinzuweisen, die sich tiefergehend mit dem Prozess auseinandersetzen als reine tagespolitische Meldungen. Dazu zählt für uns ganz klar dieser:

www.zeit.de/2015/22/auschwitz-prozess-oskar-groening-ss-gericht/komplettansicht

Im Text sind zahlreiche hinterlegte Links mit weitergehenden Hintergrundinformationen.

Ebenso möchten wir auf ein Buchband hinweisen, dass Parallelen zu den Erfahrungen aufzeigt, die wir als Prozessbesucher*innen durch die Aussagen der Zeug*innen der Nebenklage machten. Es handelt sich um das Buch: „Auschwitz-Birkenau State Museum (Hrsg.): „Auschwitz-Birkenau – The Place Where You Are Standing…“, in dem es durch die Gegenüberstellung von Originalfotos aus dem KZ Auschwitz mit aktuellen Aufnahmen der Gedenkstätte gelingt, jene sichtbar werden zu lassen, die fehlen, die nicht mehr da sind. www.bbc.co.uk/news/in-pictures-17095519

Im Lüneburger Prozess sind – wie in allen Verhandlungen in deutschen Gerichten – während der Verhandlung weder Ton- noch Filmaufnahmen gestattet. Dies unterscheidet sich zum Frankfurter Auschwitz Prozess Anfang der 1960er Jahre. Ehemalige Häftlinge, Sachverständige, in Auschwitz tätige SS Männer und Ärzte sind hier als Zeugen zu hören:

http://auschwitz-prozess.de/index.php

Wir sehen Parallelen in den Äußerungen der Häftlinge (Chaos, Willkür, Ausgeliefert sein, Terror, Brutalität,…), wie auch der Täter (nüchterner Sprachstil für massenweises Morden). Die Zeugenmitschnitte gehen von einer halben bis zu vier, fünf Stunden, sind also keine kleine Zwischensequenz, die nebenbei angehört werden kann, sondern ein Eintauchen in dieses Prozessgeschehen und die darin beschriebenen Geschehnisse. Fritz Bauer wollte mehr, als im Auschwitz Prozess umgesetzt wurde.

Genug der vorausgehenden Hinweise, die vergangene Prozesswoche bestand nur aus einem Verhandlungstag:

Mittwoch, 17.06.2015 Tag 12

Der Prozesstag begann mit dem Hinweis des Vorsitzenden Richters Kompisch, dass der Angeklagte seine angekündigte ergänzende Einlassung vortragen wolle und dies im Anschluss an die Ausführungen des Sachverständigen erfolgen werde. Dazu kam es dann nicht mehr, da die Erläuterungen des Sachverständigen sowie die daran anschließende Befragung die gesamten drei Stunden Verhandlungsdauer in Anspruch nahmen. Die ergänzende Einlassung des Angeklagten erfolgt wie oben bereits angeführt zu Beginn des kommenden Verhandlungstages am 01.07.2015.

Am 12. Prozesstag wurde zum zweiten mal Stefan Hördler aus Weimar als Sachverständiger gehört. Er ist Historiker und Leiter der Gedenkstätte Mittelbau – Dora (www.buchenwald.de/29/ ). Er promovierte 2012 zum Thema: „Ordnung und Inferno. Das KZ – System im letzten Kriegsjahr“.

Bei seinen ersten Ausführungen am 29.04.2015 ist Herr Hördler ausführlich auf den Aufbau und die Struktur des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz eingegangen. Am 12. Verhandlungstag lag der Schwerpunkt seiner Ausführungen auf der sog. „Ungarn Aktion“, den Vorbereitungen dazu, den vorgenommenen strukturellen, personellen und baulichen Veränderungen zur Umsetzung der geplanten Aktion, alle Juden aus Ungarn zu deportieren und einen Großteil von ihnen umgehend zu ermorden. Einen tiefergehenden Einblick zur politischen Situation und der Umsetzung der Massendeportationen in Ungarn 1944 bietet der ak Artikel von 1994, den wir in Euch in unserer 7. Mail angehängt haben.

Die Planungen und Umsetzung der Deportation und Vernichtung hunderttausender jüdischer Menschen aus dem deutsch besetzten Polen und Ukraine im Rahmen der sog „Aktion Reinhardt“ von 1942 bis 1943 ist durch die vorherigen Ausführungen der Sachverständigen Bajohr und Hördler bereits bekannt. Nun schließt Herr Hördler daran an, in dem er die Dimension der sog. „Ungarn Aktion“ aufzeigt. Er beschreibt, wie nach der Besetzung Ungarns durch die Wehrmacht im März 1944 das sog. „Eichmann – Kommando“ unter Führung von Adolf Eichmann zur Deportation und Vernichtung der ungarischen Juden eingesetzt wurde. Parallel liefen im Lager die baulichen Veränderungen: während die alte Rampe noch außerhalb des Geländes Birkenau lag, wurde im Mai 1944 die neue Rampe fertiggestellt, die direkt ins Vernichtungslager Birkenau führte. Die vor Ort durchgeführten Selektionen, die Entscheidung, wer als „arbeitsfähig“ eingestuft wurde und wer nicht, also direkt in die angrenzenden Gaskammern geführt wurden griffen nun auch örtlich direkt ineinander über. Über 430.000 ungarische Juden wurden in 57 Tagen nach Birkenau deportiert, über 300.000 von ihnen direkt umgebracht. Mehrere Züge mit tausenden Menschen am Tag. Als Herr Hördler eine Zeichnung des Lagers aufzeigt, die Baracken, die Lage der neuen Rampe, der Gaskammern und Krematorien wird allen Anwesenden noch einmal klar, was zwar zuvor unter dem Namen Auschwitz = industrieller Massenmord bekannt war, aber es zeigt sich uns in dem Moment in aller Deutlichkeit die perfide und bis ins kleinste Detail ausgeklügelten Organisation, die kaltblütige Perfektion einer Tötungsfabrik. Diese stieß mit mehreren Tausend Ermordeten täglich jedoch an ihre Grenzen, es wurden mehr Menschen ermordet, als diese umgehend verbrannt werden konnten. Daher griffen die Nazis zu neuen Plänen, Herr Hördler bezeichnete es als: „Sie zogen die Mord – Experten“ zusammen. Es wurden also Spezialisten hinzugezogen, um den Ablauf der Vernichtung von Menschen zu optimieren, von der Verbrennung in den Krematorien ging man zu offenen Massenverbrennungen über. Dies waren von einzelnen Zeugen der Nebenklage auch die ersten Sinneswahrnehmungen, die sie bei ihrer Ankunft in Auschwitz Birkenau beim Verlassen der Viehtransporte wahrnahmen: „Es roch nach verbranntem Fleisch, die Luft war getränkt von diesem Geruch“.

Eben jene von Hördler treffend als „Mord Experten“ hinzugezogene waren allesamt langjährig erfahren in der Perfektion, Menschen umzubringen, da sie zuvor in dieser planmäßigen Aufgabe in anderen KZs gearbeitet haben: das Verbrennen von vielen Menschen, die Installation von Genickschussanlagen und etliches mehr. Einer dieser Mord – Experten war Otto Moll, der zuvor im KZ Sachsenhausen eingesetzt war und in Auschwitz Birkenau während der sog. „Ungarn Aktion“ die Sonderkommandos der Krematorien leitete. Hierbei zeichnete er sich nicht nur durch sadistisches Verhalten gegenüber den Häftlingen aus, sondern durch die Planung zur baulichen Veränderung der Verbrennungsgruben, um die Vernichtung der Menschen durch das Feuer zu perfektionieren. Moll war vorher schon in Auschwitz tätig, andere „Spezialisten“ wurden aus anderen Konzentrationslagern hinzugezogen, sie alle haben sich durch ihre Arbeit in den KZs

ein „Fachwissen“ für die Techniken in Tötungsfabriken erworben, auf das nun zurückgegriffen wurde.

Die Veränderungen Auschwitz Birkenau in ein Vernichtungslagers sind hier zusammengefasst:

www.yadvashem.org/yv/de/exhibitions/auschwitz_architecture/index.asp

All dies lief planmäßig und routiniert ab, mitnichten ist dies natürlich für die von diesem Terror Betroffenen der Fall, für sie war es ein traumatisierendes Chaos. Für die Nazis war es wichtig, dass diese Vernichtungsmaschinerie reibungslos vor sich ging. Dies sowohl als Täuschungsgrundlage für die neu ankommenden Deportierten, ebenso jedoch auch, um sich mit ihrem „Werk“ zu rühmen. Obwohl es in Auschwitz Birkenau untersagt war, Fotografien anzufertigen, bestehen zwei Alben, die den Lageralltag vor der Befreiung im Januar 1945 dokumentieren. Es handelt sich zum einen um das sogenannte „Lilly Jacob“ Album. Lilly Jacob, Häftling im KZ Mittelbau – Dora, fand dieses Album 1945, darin enthalten Fotos, die SS Männer von den Abläufen in Auschwitz Birkenau während der sog „Ungarn Aktion“ fertigten. Herr Hördler stellt dar, dass diese Fotos aus Sicht der SS Männer eine idealtypische Situation zum Ablauf der Selektion und Vernichtung, des perfekten Ablaufs beweisen wollten, sich damit rühmen wollten.

Hintergründe und Fotos zu diesem Album: www.yadvashem.org/yv/de/exhibitions/album_auschwitz

Wie perfide der Fokus darauf gerichtet war, im Lager ein geordnetes System, einen reibungslosen Ablauf herzustellen, macht die „Fibel für SS Wachmanschaften“ deutlich. Sie lautet „Bilderbuch falsch – richtig“ und beinhaltet Zeichnungen von gewünschten und unerwünschten Situationen und Verhalten von SS Männern gegenüber Lagerhäftlingen. Einige Bilder sind hier zu sehen, gezeigt wurde im Gerichtssaal eines der auf der verlinkten Seite unteren Zeichnungen, die verdeutlichen: Richtig: Alle Häftlinge sollen sich geordnet aus den Zügen aufstellen, die Waffen immer auf die Menschen gerichtet, auf anderen Bildern wird auch als richtig bezeichnet, auf die Menschen zu schießen: www.bildindex.de/obj20015449.html

Ein weiteres Album ist das vom SS – Obersturmbannführer Karl Höcker, es handelt sich um „Privatfotos“, die seine Zeit in Auschwitz dokumentieren. Auch diese sind im Gerichtsprozess zu sehen, hierbei handelt es sich zum einen um Aufnahmen, aus denen die Zusammenkunft wichtiger an der Organisation des Massenmordes mitwirkender hervorgeht (Kramer, Mengele, Höß, Thumann,…), zum anderen sind es Fotos, die Freizeitaktivitäten der SS Männer und Frauen in Auschwitz dokumentieren, lachende fröhliche Menschen, während hinter ihnen die Krematorien im Akkord arbeiten. Die gesamten 164 Abbildungen des „Höcker Albums“ sind hier einzusehen:

http://collections.ushmm.org/search/catalog?utf8=%E2%9C%93&q=hoecker+album&search_field=all_fields&f[record_type_facet][]=Photograph&commit=search

Ebenso ein Artikel zu dem Album:

www.welt.de/kultur/article1203774/Blaubeeren-essen-Blausaeure-verteilen.html

Interessant in der Auseinandersetzung mit den Fotos der Alben waren zwei Aspekte:

Zum einen der Verweis auf ein bekanntes Foto, das Höß, Mengele, Kramer und Thumann zeigt, wobei es keinen Quellennachweis durch Aktenbelege gibt, dass Anton Thumann in Auschwitz war. Dennoch war er dort, dies ließ sich erst durch die Fotos nachweisen und macht deutlich, dass auch viele SS Männer in Auschwitz eingesetzt waren, deren Einsatz nicht als solcher vermerkt war.

Der zweite Aspekt wird durch das Aufzeigen eines Fotos durch den Sachverständigen deutlich, auf dem eine Situation an der Rampe dokumentiert ist und eine mehrere SS Unterscharführer zu sehen sind. Dies schwächt die vorherige Aussage des Angeklagten, ab seiner Beförderung vom Rottenführer zum Unterscharführer sei kein Einsatz an der Rampe mehr vorgesehen gewesen. Zudem verweist Herr Hördler auf einen SS Unterscharführer, der auf dem Foto neben den ankommenden jüdischen Menschen aus Ungarn zu sehen ist, bei dem zu überprüfen sei, ob es sich um den Angeklagten handele. Der Mann trägt eine Brille, wie auch der Angeklagte während seiner Zeit in Auschwitz, es könne weder bewiesen, noch ausgeschlossen werden, dass es sich um den Angeklagten handele, es müsse eine klarere Auflösung dargestellt werden.

In der weiteren Befragung des Sachverständigen durch den Vorsitzenden Richter, durch die Anwälte der Nebenklage sowie die Verteidigung werden verschiedene Themenkomplexe behandelt, durch deren Erläuterungen der Historiker Zweifel an den bisherigen Darstellungen des Angeklagten deutlich macht. Dies bezieht sich maßgeblich auf die Häufigkeit der Einsätze an der Rampe. Herr Hördler zeigt in Anbetracht der Dimension der Transporte, der Massen an Menschen, die ins Lager kamen und entsprechend die hohe Zahl der Tötungen, dass ein hoher Bedarf an SS Männern für den Rampendienst bestand, dieser wurde durch ein Rotationsprinzip geregelt. Daher hält er einen zwei bis dreimaligen Einsatz – und dies nur vertretungsweise für andere Kameraden – als nicht realistisch. Eher geht er davon aus, dass einmal wöchentlich Dienst an der Rampe vollzogen wurde.

Es folgte eine längere Auseinandersetzung um die Aussagen des Angeklagten in dem Verfahren gegen Weise in Wuppertal 1988, in dem er als Zeuge aussagte. Hierbei zielten die Fragen darauf, was er in dem damaligen Verfahren über sein Verhältnis zu Weise – kannten sie sich oder nicht – aussagte und was darüber im Urteil dokumentiert ist. Es handelt sich um das von uns in der letzten Mail verlinkte Urteil, die offen einsehbare Version ist anonymisiert. Einem Antrag, das gesamte Urteil zu verlesen, wurde nicht stattgegeben, da es mehr als 200 Seiten umfasst. Stattdessen wird es den Prozessbeteiligten in nicht anonymisierter Form überstellt und im Selbstleseverfahren durchgesehen.

Hervorzuheben ist eine weitere wichtige Anmerkung des Sachverständigen in Bezug auf den Ablauf, die Prozesse im Lager: Die gesamte Vernichtungsmaschinerie funktionierte eben wie in einer Fabrik durch verschiedene Arbeitsbereiche, entsprechend ist die Ablaufkette dieser Tötungsfabrik geprägt durch Arbeitsteilung. Ausschließlich so konnte Auschwitz als Vernichtungslager funktionieren, jeder hat durch seinen Teil dazu beigetragen. Gleichermaßen ist dies das Dilemma bei der jahrelangen Bewertung durch die deutsche Justiz und auch dem Selbstverständnis der Täter von sich als „nicht Tat belastet“, was durch eben jene Rechtsauffassung gestärkt wurde: „Ich habe ja nur die Koffer weggeräumt, nur Wache geschoben, nur LKWs gefahren, nur Geld gezählt, nur die Zyklon B Behältnisse ins Lager gebracht, nur Häftlinge von dort nach dort gebracht, nur Nachrichten geschrieben, nur …..“ Weil sie alle in dieser Arbeitsteilung so perfekt funktionierten, war Auschwitz möglich. Jedes kleine Rädchen hat seinen Beitrag zum Massenmord beigetragen.

Abschließend wurden die Prozessbeteiligten darauf hingewiesen, sich auf die Schlussplädoyers vorzubereiten, dies ist auch der aktuellen Pressemitteilung des Landgerichts zu entnehmen.

[…]

Daher bitten wir Euch und alle Interessierten: Bereitet Euch darauf vor, dass es nur noch wenige Verhandlungstage gibt, besucht diesen Prozess!

Aufgrund des zu erwartenden gesteigerten Interesses wegen der angekündigten Einlassung des Angeklagten sowie der Aussage von Frau Weiß empfehlen wir, sich am 01.07.2015 bereits ab 7:00 Uhr vor der Ritterakademie einzufinden, um einen gesicherten Einlass zu erhalten.

Antifaschistische Aktion Lüneburg / Uelzen